Darf die Waffe beim Transport geladen sein?
Beim Transport einer Schusswaffe darf die Waffe nach dem WaffG grundsätzlich nicht geladen sein. Der Transport muss nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit erfolgen. Munition …

Das Waffenrecht regelt, welche Waffen, Messer, Reizstoffsprühgeräte und Schreckschusswaffen in Deutschland geführt, transportiert, besessen und aufbewahrt werden dürfen. Diese Rubrik hilft Ihnen, die wichtigsten Erlaubnisse, Verbote und Ausnahmen rechtssicher einzuordnen.
Im Bereich Führen und Mitführen geht es darum, wann eine Waffe oder ein Abwehrmittel am Körper, griffbereit oder sichtbar getragen werden darf. Hier finden Sie Antworten zu kleinem Waffenschein, Pfefferspray, Messern, Schreckschusswaffen, Notwehrwaffen und Sonderfällen bei Veranstaltungen.
Transport und Mitnahme behandelt die Frage, wie Waffen sicher und gesetzeskonform von A nach B gelangen. Dazu gehören Vorgaben für Fahrzeuge, Jagd- und Sportwaffen, getrennte Aufbewahrung von Munition, verschlossene Behälter und die Abgrenzung zwischen Führen und Transport.
Unter Besitz, Aufbewahrung und Erwerb geht es um die Voraussetzungen, unter denen Waffen erworben, zuhause gelagert oder überhaupt besessen werden dürfen. Ergänzend ordnen die Beiträge verbotene Waffen, Altersgrenzen, Waffenschränke und besondere Ausnahmen für Jäger und Sammler ein.
Der Abschnitt Notwehr und Nothilfe erklärt, welche rechtlichen Grenzen in einer akuten Gefahrensituation gelten und was nach einer Verteidigungshandlung wichtig ist. So erkennen Sie, wann Notwehr zulässig ist, wie Nothilfe funktioniert und welche Risiken ein Überschreiten der Grenzen hat.
Die Grundlagenbeiträge bündeln schließlich, welche Waffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten sind und wo zentrale Schranken des Waffenrechts verlaufen. So finden Sie schnell das passende Thema, je nachdem, ob es um Mitführen, Transport, Besitz oder die rechtliche Verteidigungssituation geht.
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