Notwehrexzess: Wann liegt ein Notwehrexzess vor?
Ein Notwehrexzess liegt vor, wenn eine an sich erlaubte Notwehrhandlung die Grenzen der Notwehr überschreitet. Typisch ist eine Überschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. …

Notwehr und Nothilfe regeln, wann Sie sich oder eine andere Person gegen einen gegenwärtigen Angriff rechtlich verteidigen dürfen. Diese Rubrik erklärt, welche Voraussetzungen gelten, welche Mittel erlaubt sind und wo die Grenzen der Selbstverteidigung liegen.
Im Mittelpunkt stehen zuerst die Grundlagen: Wann liegt ein Angriff vor, wann ist die Verteidigung erforderlich und wann überschreitet sie die zulässige Notwehr? Dazu gehören auch Fragen der Verhältnismäßigkeit, der Fluchtmöglichkeit und der erlaubten Verteidigungsmittel.
Ein eigener Schwerpunkt ist die Nothilfe, also die Verteidigung fremder Personen. Hier geht es darum, wann Sie eingreifen dürfen, welche Rolle die Einwilligung der bedrohten Person spielt und wie sich Nothilfe vom Notstand unterscheidet.
Weitere Beiträge ordnen besondere Situationen ein, etwa Angriff in der Wohnung, Einbruch, mehrere Angreifer oder körperliche Angriffe. Ebenso wichtig sind die Folgen nach der Tat: Was die Polizei prüft, wie Beweise bewertet werden und was bei einem Notwehrexzess rechtlich gilt.
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