Kategorie: Kleiner Waffenschein
Der Kleine Waffenschein ist keine Erlaubnis zum Waffenkauf – Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen kann jeder Volljährige frei erwerben. Er erlaubt ausschließlich das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit. Wer ihn beantragt, um „mehr zu dürfen“, hat meist eine falsche Vorstellung von seiner Reichweite.Wie beantrage ich den Kleinen Waffenschein und was kostet er?Bei der Waffenbehörde des Wohnorts, mit Antragsformular, Ausweis und einer Gebühr, die je nach Behörde unterschiedlich ausfällt. Geprüft werden Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, unter anderem über Auskünfte aus Registern. Dieser Bereich erklärt Ablauf, Wartezeit, Ablehnungsgründe und die Pflichten nach der Erteilung, etwa bei Versammlungen. Beginnen Sie mit dem Beitrag zu den Voraussetzungen.
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